Petrinisches Privileg

Das sogenannte Petrinische Privileg (lateinisch privilegium petrinum) bezeichnet im römisch-katholischen Kirchenrecht die Möglichkeit, eine aus kirchlicher Sicht gültig geschlossene Ehe, in der einer der Partner nicht getauft ist, durch einen päpstlichen Hoheitsakt aus gerechtem Grund aufzulösen, unbeschadet der von der katholischen Lehre generell als Gebot göttlichen Rechts betrachteten Unauflöslichkeit der Ehe.


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